Wort zum Sonntag – 2019, KW 36

Wort zum Sonntag, dem 08. September 2019

Letzten Donnerstag wurde es gesprochen: Das Urteil gegen die Kinderschänder von Lügde. Imposant wirkte dabei vor allem die Geschwindigkeit, mit dem man das Urteil vorantrieb, gerade einmal zehn Monate hat es etwa gebraucht, um die Urteile zu sprechen, normalerweise dauern Fälle ähnlicher Art, jedoch kleineren Maßes, weitaus länger. Auch die Härte des Urteils verblüffte: Jeweils 13 und 12 Jahre für den Mann und die Frau. In der Vergangenheit empörte man sich immerzu, weil Kinderschänder so glimpflich davonkamen, wenn Urteile gegen Menschen, die niemandem schadeten, sondern sich eher durch Wirtschaftskriminalität in die Misère ritten, geradezu lebenslang im Gefängnis endeten. Und doch: Ein Problem wurde am Ende nicht nahezu thematisiert: Das Versagen der Institutionen, das Verbrechen zu verhindern. 
Es wurde immer wieder in einer Randnotiz in den Nachrichten erwähnt, die öffentliche Stimmung bewegte es dabei weniger als die Tatsache selbst, dass Täter Kinder in dreistelligen Bereichen missbrauchten. Dabei hätte es alles verhindert werden können, wenn Polizei und Jugendamt eingeschritten wären anstatt stillschweigen zu bewahren. Dass das Jugendamt aber nicht einschritt, ist weniger verwunderlich, schon lange gibt es teils harsche Kritik gegen die Ohnmacht des Jugendamtes, wenn es Meldungen gibt über mögliche Missbrauchsfälle vonseiten der Eltern an ihren Kindern. 
Man muss demgegenüber aber auch erwähnen, dass es ebenso auch Kritik an den Jugendämtern gab, dass sie immer häufiger eingriffen (Da der Artikel aus dem Jahre 2017 stammte und somit nur bis zum Spitzenwert seit 1995 reicht, sollten wir zumindest diese Statistik zur Rate ziehen, um uns zu vergewissern, dass man zumindest aus diesem Jahr Folgen zog und die Entwicklung ein wenig eindämmte). Jetzt also konträr zu behaupten, dass das Jugendamt nicht schnell genug handele, um die Kinder zu schützen, was ja auch die primäre Aufgabe des Jugendamtes selbst ist: Sich um das Kindeswohl zu sorgen und im Ernstfall einzuschreiten. 
(Image by congerdesign from Pixabay)
Die Frage ist aber natürlich, wie das bewerkstelligt wird, also sich dieser monumentalen Aufgabe anzunehmen. Häufig werden auch hier nicht selten bureaukratische Hürden genannt, dass also Betroffene erst durch ein regelrechtes Mühlwerk stereotyper deutscher Behörden geschleust werden, und ihr individueller Fall teils Monate in der Bearbeitung liegt. Es krachen einmal mehr zwei Welten aufeinander: Die dynamische Welt unserer heutigen Gesellschaft im 21. Jahrhundert, und die starre, eindimensionale Welt der deutschen Amtsschimmel. Spricht man aber speziell vom Jugendamt, spricht man auch automatisch vom Kindeswohl, was so fragil ist wie ein chinesisches Porzellanservice: Es braucht nicht viel, um es auf immer und ewig zu zerbrechen. Schnelle Entscheidungen sind also wichtig, damit das Kind nicht länger unter seinen Peinigern leiden muss als zwingend notwendig. Nun spricht man aber, wie man der Statistik entnehmen kann, von Kindesmassen im zweistelligen Bereich. Das verteilt sich über das ganze Land über 365 Tage. Will man diese Kinder retten, muss man auch wissen, wohin sie kommen sollen. Die Optionen sind dreigeteilt: Entweder zu Verwandten wie den Großeltern oder der Tante und/oder dem Onkel, in eine Pflegefamilie oder ein Waisenhaus. An anderer Stelle wurde hierzu ein sinnvoller Einwand eingebracht: Erhöret auch die Meinung der Betroffenen, nämlich der Kinder. Es mag ein wenig banal klingen, doch scheint es so, als ob die Kinder in solchen Fällen relativ selten gehört werden, weil man ihnen die Tragweite dieser Entscheidung nicht zutraut, eben weil sie noch Kinder sind. Dabei geht es doch primär um die Kinder, sie sind das Zentrum dieser Frage! Ihnen zuzuhören könnte dabei den Vorgang sogar beschleunigen. Wenn sie sagen können, dass sie beispielsweise bei ihren Großeltern wohl aufgehoben wären, sollte man sie, nach vorangegangener Rücksprache mit selbigen, dorthin schicken. Das würde potentiell auch die öffentlichen Kassen erleichtern, da in erster Linie keine zusätzlichen Kosten aufträten, wie es bei Waisenhäusern (oder Pflegeheimen) der Fall wäre. Sagten sie wiederum, dass es bei ihnen jedoch genauso schlimm wäre wie zuhause, könnte man sie in Waisenhäuser oder Pflegeheime schicken, wahlweise auch in Pflegefamilien, wobei diese nicht auch immer ganz ohne sind. Der Fall Lügde hat uns dieses Sachverhalts belehrt, auch wenn das Jugendamt sich diesbezüglich keiner Schuld bewusst sieht, ganz im Gegenteil: Man ist der festen Überzeugung, dass man alles richtig gemacht habe, auch wenn die Realität uns eines besseren belehrt. Es wäre also vielleicht eine Überlegung wert, die Meinung des Kindes in den Vordergrund zu stellen. Obgleich man vermuten möchte, dass sie in solchen Fällen keine objektive Meinung haben könnten, wäre es weitaus wirksamer, um die Vorgänge zu beschleunigen, und das Wohl des Kindes zu sichern. Immerhin ist es das Kind, was alles aus erster Hand miterlebt hat und am Ende auch mit den Konsequenzen der Entscheidung leben muss. Es also im schlimmsten Falle von seinem Wohle zu entreißen, um am Ende eine Entscheidung getroffen zu haben, die doch seinem Wohle dienen sollte, am Ende aber das Gegenteil erreicht. 
Dass das Kind aber auch eine Fehlentscheidung in zweiter Instanz treffen kann, darf nichtsdestotrotz auch nicht ausgeschlossen werden, schließlich verfügt das Kind über keinerlei oder nur eine geringfügige Menschenkenntnis, sodass es sich auch leicht austricksen ließe. Hierzu kann man auch aus dem vorletzt erwähnten Artikel zitieren: 
Der 43-Jährige sagt: 60 Prozent der Kinder, die aus der Familie genommen und in Pflege gegeben werden, leben wie Alex bei den Großeltern oder bei anderen Angehörigen. Dort hat das Kind im besten Fall schon eine Bindung an die Familienangehörigen und wird geliebt, nicht nur betreut. Aber hier lauert auch eine Gefahr: Das Kind kann im System der Familie stecken bleiben. In genau dem System, das die Sucht, die Gewalttätigkeit oder den Missbrauch der Eltern mitverursacht hat. 
Bedeutet theoretisch also auch:  Die Großeltern hätten sich mit den Eltern des Kindes insgeheim fraternisiert, doch das Kind hätte das nicht durchschaut und auf diese Weise bleibt es in der Problematik, die das Jugendamt brechen sollte, stecken. Bedeutet in Konsequenz also: Die Meinung des Kindes müsste also erhört werden und Priorität haben, jedoch darf sie nicht die alleinige Losung für die Frage nach der Inobhutnahme sein. Man muss eben abwägen, und dazu gehöre letztlich auch, die Familienstrukturen genauestens unter die Lupe zu nehmen. Natürlich klingt das anfangs fast wie eine polizeiliche Inspektion, doch es hat auch niemand behauptet, dass das einerseits nicht helfen könne, und es nicht auch notwendig wäre. Häusliche Gewalt ist eine Straftat, und, wenn sie sogar tiefer wurzelt als es oberflächlich ersichtlich wird, erfordert auch eine solche Untersuchung, wenngleich sie auch ein wenig übertrieben wirken mag. Am Ende stellt sich doch heraus, dass es sinnvoll war, so zu reagieren. Natürlich greife hierbei ein Argument, welches vielen wahrscheinlich widerstreben mag und andere (mitunter auch sie) als repressiv und wirkungslos im Nachhinein brandmarken mag: Dass man gegebenenfalls ein Exempel statuieren muss, um den Menschen zu zeigen, dass sie, wenn sie Kinder missbrauchen, nicht ungeschoren davonkommen. Zweifellos muss auch geschaut werden, wie es dazu kam, dass dieser Elternteil (oder beide Eltern) ihr Kind zu missbrauchen begannen, und natürlich müssen mitunter auch Umstände, die zu einer eigenen psychischen Labilität vonseiten der Peiniger strafmildernd wirken und zu einer späteren Unterbringung in einer Psychiatrie führen, doch muss auch die Strafe sein. Entweder in einem Gefängnis, oder einer psychiatrischen Unterbringung. Frei herumlaufen dürfen sie jedoch nicht länger, da sie sich zu einer Gefahr für das Allgemeinwohl entwickelten. 

Wie schlimm steht es aber um die häusliche Gewalt in Deutschland? Tritt sie häufiger auf, oder geht sie zurück? Hierzu gibt es leider unglückliche Wahrheiten: Seit 2014 steigen die dokumentierten Delikte laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wieder an, im Jahre 2017 (zu diesem Jahr erschien zuletzt ein Bericht über Gewalt in der Partnerschaft), wobei es sich nicht explizit herauslesen lässt, in wie vielen Fällen auch kleine Kinder die Opfer sind, dennoch kann man sagen: Knapp 11.657 der Opfer sind unter 20 Jahre alt, sodass wir davon ausgehen können, dass hierbei die Kinder der Täter gemeint sind, ein gewisser Teil ist mit Sicherheit auch sogar unter zwölf oder gar zehn Jahre alt. Wie viele das aber sind, wissen wir nicht, das geben die Statistiken nicht her. Das «BMFSJ» hat hierzu auch noch einmal herauskristallisiert, inwieweit die Opfer bedrängt wurden oder verletzt wurden. Hierzu sollte noch einmal hervorgehoben werden: Insgesamt – das heißt, ungeachtet aller Spezifika, sondern die Gesamtheit aller Opfer – sind 82 Prozent aller Opfer Frauen, demgegenüber sind in etwa 81 Prozent der Täter männlich (Bona note: Die erwachsenen Täter ab 21 Jahren sind in dieser Kategorie zusammengefasst). Bevor auch noch Fragen und Gerüchte aufkommen: Insgesamt waren 67,8 Prozent aller Tatverdächtiger innerhalb Deutschlands auch Deutsche. Was man daraus machen möchte, ist einem selbst überlassen. 

Um zum Schluss zu kommen, müssen wir uns noch eine andere Frage stellen: Wenn schon kein Vertrauen mehr in das Jugendamt gelegt werden kann, und vielleicht auch nicht mehr in die Polizei, die mögliche Hinweise auf solch organisierten Kindesmissbrauch missachtete und somit dem Schrecken Fortgang gewährte, an wen können sich Betroffene noch melden? Klar gibt es für Frauen, die an häuslicher Gewalt leiden, das Frauenhaus, doch an wen könnten sich Kinder wenden? Insbesondere, wenn sie auch an häuslicher Gewalt oder Gewalt von Verwandten, Nachbarn oder ihnen gänzlich Unbekannten leiden? Im Magazin der «Süddeutschen Zeitung» wurden noch Leidensberichte von Menschen zusammengetragen, welche noch als Mahnung hierbei geteilt werden sollten, damit man sie noch lesen kann. Die Frage bleibt dennoch im Raume stehen: An wen können sich Kinder wenden? Speziell die jüngsten unter ihnen nehmen es womöglich nicht als Missbrauch war, weil sie es nicht besser wissen. Doch je älter sie werden, desto eher werden sie es irgendwann merken, was ihnen widerfuhr. Sind sie bereits älter, wenn man es ihnen antut, wissen sie es genau. An wen könnten sie sich aber dann wenden? In die Polizei verloren sie womöglich das Vertrauen, viele Frauen berichteten bereits von schaurigen Fällen, wo man ihnen davon abriet (Ein weiterer, ähnlicher Fall) eine Anzeige zu erstatten, entweder, weil die Chancen auf eine Aufklärung (unweigerlich) ins Leere liefen, oder man die Zukunft des Täters zerstöre, wenn man ihn vor Gericht zöge oder es, wie zuvor beschrieben, nicht lohne, und am Ende trüge man die Kosten. 
Die Gründe, beziehungsweise Vorwände, sind vielfältig, doch wirken sie vor allem entmutigend gegenüber den betroffenen Frauen. Ob das tatsächlich Sinn und Zweck der Polizei ist? Auf ihren Fahnen sollte eigentlich der Schutz von Ordnung und Gerechtigkeit sein, und dass man die Täter zur Rechenschaft zieht. Wie wirkt es dann aber, wenn die Polizei im Vorneherein rät, keine Anzeige zu erstatten, weil sie sich eingestehen, dass sie unfähig sind, den Täter zu schnappen? Und ich benutze den Ausdruck unfähig bewusst, da es eben genau das ist: Wenn die Polizei, deren Grundpfeiler die Verbrechensbekämpfung ist, es nicht schafft, genau diesem Grundpfeiler ihrer Aufgaben nachzukommen, dann kann man entweder von Unfähigkeit sprechen, wie ich es tat, oder man spricht davon, dass das Verbrechen, organisiert wie unorganisiert, sie überholt hat, was sie jedoch keineswegs besser dastehen lässt. In keiner der beiden Optionen kommt sie sonderlich gut davon, und in beiden Optionen ist sie in der Bringschuld: Entweder muss sie vor der eigenen Haustür fegen, bevor sie den Kritikern Einseitigkeit vorwirft oder dass man bereits sein bestes gäbe, den Verbrechern das Handwerk zu legen, oder man muss endlich wieder so weit sein, dass man als fähig, Verbrechen zu bekämpfen, gilt. Man muss sich nur abermals die PKS ansehen (hierzu einfach «PKS 2018 – Jahrbuch Band 1 Fälle – Aufklärung – Schaden» herunterladen), um zu sehen, dass hinter dieser Einstellung System stecken könnte: Zwar stieg die Aufklärungsquote seit 2011 langsam aber stetig, doch ist sie selbst im Jahre 2018 mit 57,7 Prozent erschreckend niedrig. Die Zahl bezeugt, dass von 100 Fällen nur knapp mehr als die Hälfte am Ende gelöst werden. Schätzungsweise werden die Täter der restlichen 42 Fälle davonkommen. Es ist insofern verständlich, wenn die Polizei bestimmte Fälle, bei denen die Aufklärungsquote ohnehin schwindend gering ausfällt (tatsächlich fiel sie dort aber außerordentlich hoch aus: Seit 2011 stieg sie von ca. 82 Prozent auf ca. 84 Prozent), vorab sagt, dass sie es besser sein lassen sollten, und die Causa ad acta legen sollte, weil keine Chancen auf eine Aufklärung besteht. Angesichts der Prozentpunkte, die uns aber zur Verfügung stehen, wirkt dieses Argument aufgrund der gegebenen Faktenlage hinfällig. Woran wollte man es also festmachen, dass Frauen Derartiges geraten würde? Misogynie? Das wäre eine Option, müsste aber zunächst untersucht werden in den jeweiligen Kommissariaten; gültig wäre dieses Argument mit ziemlicher Sicherheit zumindest bei Kommissaren und sonstigen Ermittlern, die Frauen vorneweg mitteilen, dass sie keine Anzeige des Täters wegen stellen sollten. Bei den anderen Fällen wären, wie gesagt, Inspektionen notwendig. Vorurteile sind sinnlos und erfüllen keinen Zweck. 

Was also kann man sonst noch tun gegen Kindesmissbrauch? Das Problem ist erdrückend für eine zivilisierte Gesellschaft, gewiss, und Prophylaxe muss erbracht werden. Wir sprechen hier nicht nur von intentionalen Sexualstraftätern, die Kinder allein deswegen missbrauchen, weil sie ihnen in soziopathischer Manier Leid zufügen wollen, doch es gibt auch Pädophile, die für ihre Sexualität kein Ventil haben und somit womöglich auch aus Unachtsamkeit und aus Verzweiflung Kindern unnötigerweise Leid zufügen. Natürlich gilt es deswegen keine Milde als solche walten zu lassen, es ist und bleibt auch dann eine grauenhafte Straftat, die geahndet werden muss mit allen Mitteln des Rechtsstaates. Gleichzeitig muss aber auch auf dieser Ebene Prophylaxe betrieben werden, damit solchen Taten vorgebeugt werden kann. Zwei Dinge müssen also vollzogen werden: Der Sexualkundeunterricht muss frühestens aber der vierten Klasse verpflichtend unterrichtet werden, das Einverständnis der Eltern sollte keine Priorität mehr haben. Die Verantwortungslosigkeit mancher Eltern, ihre Kinder aufgrund einer inneren Scham oder religiösen Gewissen in ihrer Kenntnis über ihren eigenen Körper zu deprivieren kann ein Staat nicht tragen. Das darf nicht geschehen. Kinder müssen frühestmöglich wissen, wie ihr Körper in Gänze funktioniert, und im Zweifelsfall müssen die Kinder auch wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sie interfamiliär oder durch sonstige Dritte missbraucht werden; Lehrer können für manche eine solche Anlaufstelle sein, ansonsten vielleicht aber auch Sozialarbeiter an ihrer Schule. Behördliche Stellen sind für sie womöglich unzugänglicher, somit sollten sie nicht in erster Linie in Betracht gezogen werden. 
Sofort werden natürlich wieder die Kritiker des deutschen Schulsystems auf den Plan treten und sagen, dass die nötigen Ressourcen fehlen, insbesondere bei den Lehrern. Was soll ich dazu aber sagen? Natürlich muss der Beruf der Lehrkraft attraktiver werden, das steht außer Frage. Es braucht mehr Bezahlung für die Lehrkräfte, die Teilzeiteinstellung  (Link gilt hier nur als Beispiel, da es nur Berlin darstellt) für eine Saison darf nicht länger so favorisiert werden von den Schulen, auch das ist eine krankhafte Idee – dass Lehrer, die Klassen mitunter für mehrere Jahre behalten in der Regel, plötzlich nur noch für die Zeit zwischen den Winter- und den Sommerferien eingestellt werden, und über die Ferien wieder arbeitslos sind und gucken müssen, wer sie einstellt. Auf diese Weise entsteht ein Teufelskreis, und hält auch die Krise am Leben. 
Was die Täter anbelangt, so bleibe ich dabei: Pädophilen muss ein Ventil gegeben werden, damit sie nicht am Ende notgedrungen zu Tätern werden, weil sie nicht länger ihre eigene Sexualität unterdrücken können. Devisen wie Therapien gegen Pädophilie oder Todesstrafe für Kinderschänder sind primitiv, mittelalterlich, zwecklos, und kontraproduktiv. Warum sollte man nicht etwas kreativer werden und einen Markt implementieren für dieses Fetisch? Nein, ich spreche hierbei nicht vom organisierten und legalisierten Menschenhandel mit Kindern, sondern beispielsweise von Sexpuppen, die aussehen wie Kinder. Manch einem mag diese Idee skurril, abscheulich oder grenzdebil dümmlich erscheinen, doch diese Kritiker frage ich: Was ist Euer Vorschlag? Habt ihr eine bessere Idee. Auf diese Weise holen wir diese Sexualität aus der Tabuzone heraus, die den Handlungsspielraum in schwieriger Weise eindämmt, und die Menschen, die davon betroffen sind, werden adressiert, auf diese Weise verleiht man ihnen endlich eine Stimme, und holt sie aus dem Dickicht heraus. Es geht hierbei darum, unfreiwillige Täter aus der Täterschaft herauszuholen und ihnen die mÖglichkeit zu geben, in erster Linie keine Täter zu werden! Auf diese Weise werden Straftaten abgewendet, bevor sie entstehen können. Auf diese Weise werden Kinder tatsächlich geschützt. Es müssen Alternativen geschaffen werden, die Win-Win-Situationen erzeugen, und keine Seite deprivieren. 

Ich wünsche noch einen schönen Sonntag! 

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